TRANSITION

Die Psycho­therapie als Begleiterin auf deinem Weg

Wie kann mir eine psychotherapeutische Begleitung helfen?

Psychotherapie bei trans* Personen

Es gibt Menschen, die wissen, dass sie trans sind und möchten die Transition mit geschlechts­angleichenden Maßnahmen beginnen.

Für Menschen, die sich noch unsicher sind, ob sie trans sein könnten oder innere Zweifel haben, kann eine Psychotherapie ein wichtiger Schritt sein, um sich dem Thema anzunähern und Klarheit zu bekommen.

Psycho­therapeut*innen mit Transerfahrung können aus ihrer neutralen Sicht mit Fragen und gemeinsamem Erforschen des Themas eine wichtige Hilfestellung bieten.

Herzlichen Dank an:
Markus Holzwarth
Diplom-Psychologe & Psychologischer Psychotherapeut
praxis-holzwarth.de

Tanja
Mission trans*
mission-trans.de

Hast du selbst festgestellt, dass du trans bist, sind fast alle Voraussetzungen für geschlechts­angleichende Maßnahmen an eine psycho­therapeutische oder psychiatrische Begleitung gebunden.

Wieso sind die Wartezeiten bis zum Beginn von psychotherapeutischen Behandlungen so lange?

Der Grund für die langen Wartezeiten ist die Zulassungsbeschränkung von niedergelassenen Psychotherapeut*innen. Die Nachfrage nach freien Plätzen ist größer als das Angebot.

Wie finde ich die passende Psychotherapeut*in?

Grundsätzlich findet man unter der Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) niedergelassene Psychologische oder ärztliche Psychotherapeut*innen und Psychiater*innen. Jedes Bundesland hat seine eigene KV. Es empfiehlt sich außerdem, sich bei seiner Krankenkasse zu erkundigen.

Selbsthilfegruppen helfen oftmals mit wertvollen Tipps weiter.

Wichtig: Vor Beginn sollte erfragt werden, ob die Therapeutin oder der Therapeut Erfahrung mit trans Menschen hat und ob er oder sie sich dem Thema annehmen möchte. Eventuell kann ein Kontakt zu transerfahrenen Therapierenden hergestellt werden.

Wir sind sehr dankbar für Hinweise für die Vervollständigung unserer Liste.
Hinweise bitte per Mail an

Behandlung und Kostenübernahme für non-binäre Personen

Leider werden nonbinäre Menschen in der aktuellen Begutachtungsanleitung für geschlechtsangleichende Maßnahmen des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) und des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen nicht berücksichtigt. Dies führt dazu, dass viele vorgeben binär trans zu sein, um die gewünschten hormonellen oder operativen geschlechtsangleichenden Maßnahmen in Anspruch nehmen zu können. Das ist ein Problem und wir hoffen, dass sich das bald ändern wird.

Wie läuft eine Therapiestunde ab?

Eine begleitende Psychotherapie ist immer individuell. Somit lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten. In den ersten Stunden geht es um das gegenseitige Kennenlernen, die Besprechung des persönlichen Anliegens, die persönliche Auftragsklärung und die Diagnostik.
Der diagnostische Prozess geht der Frage nach, welche Diagnosen vorliegen. In erster Linie geht es darum, ob die Kriterien der Transsexualität (ICD-10 F 64.0) erfüllt sind (ab 2022 wird es hoffentlich das neue Diagnosesystem ICD-11 mit einer neuen „Diagnose“ geben). Darüber hinaus will man sich ein Bild über die Biographie des Menschen machen und wie sich das Thema „Trans“ entwickelt hat.

Brauche ich Psychotherapie, um Hormone zu bekommen, auch wenn ich mir sicher bin trans zu sein?

Ja, in der Begutachtungsanleitung für geschlechtsangleichende Maßnahmen des
GKVSpitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) und des
Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ist diese Vorgehensweise geregelt. 

Muss man für Indikationsschreiben bezahlen?

Kurze Indikationsschreiben für Hormontherapie sind in der Regel kostenlos. Für längere Indikationsschreiben wie (GaOp, Epithese etc.) fallen meist Kosten von 100-200€ an.

Die Krankenkassen sehen für das Schreiben von Indikationen keine Vergütung der Therapeut*innen vor. Das heißt Therapeut*innen oder Psychater*innen suchen nach individuellen Wegen, um für ihre Arbeitszeit vergütet zu werden und müssen dies nach ihrem eigenen Gewissen entscheiden. Deshalb muss man die Frage über die Kosten immer individuell mit den Behandler*innen besprechen.

Die Erfahrung zeigt: Kurze Schreiben wie z.B  für die Indikation zur Hormontherapie sind meist kostenlos. Für längere Schreiben wie für die Geschlechtsangleichende Operation, Bartepilation oder Epithesen wird häufig zwischen 100 – 200 Euro verlangt. Viele Behandler*innen verlangen diese Schreibgebühren jetzt auch für weitere Antworten auf Nachfragen des MDK.

Es gibt keine einheitliche Regelung bezüglich der Höhe, aber die “Gebührenordnung für Ärzte” (GOÄ) und “Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen” (GOP) empfehlen in etwa diese Bandbreite für alle ärztlichen/psychotherapeutischen Schreiben. Therapeut*innen oder Psychater*innen dürfen bei bedürftigen Patient*innen aber selbstverständlich von einer Rechnungstellung absehen. Es ist keinesfalls ein “Muss” eine Gebühr zu verlangen.

Voraussetzungen für die Kosten­übernahme bei geschlechts­­angleichenden
Maßnahmen

Die meisten Menschen in Deutschland sind gesetzlich versichert. Die Voraussetzungen sind in der Begutachtungsanleitung für geschlechtsangleichende Maßnahmen des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) und des Medizinischen Dienst der
Krankenkassen geregelt.

Hormonbehandlung

Viele trans Personen können es oft kaum abwarten, eine Hormontherapie zu beginnen. Sind alle Voraussetzungen gegeben, kann ein Termin bei einer Endokrinolog*in vereinbart werden.

Da das Warten oft zu lange erscheint, greifen manche zu Hormonen, die sie im Internet selbst bestellt haben. Davon raten wir unbedingt ab: Die Einnahme der Hormone sollte keinesfalls ohne ärztliche Unterstützung erfolgen.

Voraussetzungen

In der Regel 12 Therapiesitzungen in mindestens 6 Monaten

Indikationsschreiben des behandelnden Psychotherapeuten oder Psychiaters

Keine Prüfung der Krankenkasse erforderlich.

Mastektomie (Entfernung der Brust) bei trans Männern

Trans Männern fällt das Passing oft schwer, gerade wenn Binder nicht ausreichen, um die Brüste im Alltag zu verstecken.

Voraussetzungen

12 Therapiesitzungen in mindestens 6 Monaten

Z.B. wenn Alltagserfahrungen durch zu große Brüste nur schwer oder gar nicht möglich sind oder evtl. eine körperliche Erkrankung vorliegt

Indikationsschreiben des behandelnden Psychotherapeuten oder Psychiaters

Prüfung durch die Krankenkasse

Keine Hormonbehandlung erforderlich.

Der Praxisalltag zeigt jedoch folgendes:
Manche Krankenkassen möchten:

  • wenn vorhanden: die Gutachten der Vornamens und Personenstandsänderung
  • Eine Ärztliche Stellungnahme (z.B. bei zu großen Brüsten)

Genitalangleichende Operationen

Die genitalangleichenden Operationen sind für viele, wenn auch lange nicht für alle, ein wichtiger Schritt um sich vollständig mit dem eigenen Geschlecht zu identifizieren.

Für die genitalangleichende Operation gibt es folgende gängige Abkürzungen:
GaOp (Geschlechtsangleichende Operation)
GRS ( gender reassignment surgery)
SRS (Sex reassignment surgery)

Voraussetzungen

In der Regel 12 Monate Therapie und begleitete Alltagserfahrungen

Indikationsschreiben des behandelenden Psychotherapeuten oder Psychiaters.

Prüfung durch die Krankenkasse.

Wichtige Dokumente für die Krankenkasse

Eigener persönlicher Antrag

In der Regel eine Bescheinigung des Endokrinologen

Der Praxisalltag zeigt jedoch folgendes:
Manche Krankenkassen möchten, wenn vorhanden, die Gutachten der Vornamens und Personenstandsänderung

Um lange Wartezeiten durch Nachreichungen von Dokumenten zu vermeiden, empfehlen wir vor dem Antrag bei der Krankenkasse nachzufragen, welche Dokumente gefordert werden.

Was sind begleitete Alltagserfahrungen?

Alltagserfahrungen dienen dazu, sich in der gewünschten Rolle in allen Lebensbereichen zu erfahren und auch zu erleben. Diese Erfahrungen sollen Aufschluss für die weitere Transition geben, um sich für oder gegen transitionsunterstützende Behandlungen entscheiden zu können oder den geeigneten Zeitpunkt für weitere Schritte zu wählen.

Operativer Brustaufbau

Trotz Hormontherapie erreichen nicht alle trans Frauen ihre gewünschte Körbchengröße. Wenn die Brüste die Körbchengröße A nicht erreichen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Brustvergrößerung.

Voraussetzungen

In der Regel mindestens 12 Monate begleitende Psychotherapie.

Bescheinigung eines Arztes, dass die Körbchengröße unter A liegt.

In der Regel mindestens 2 Jahre Hormonbehandlung.

Prüfung durch die Krankenkasse.

Bartepilation

Einen Bartschatten zu verdecken ist eine große Herausforderung. Tägliches Rasieren ist meist ein starker Auslöser von Dysphorie. Deshalb ist es enorm wichtig, dass trans Frauen die Möglichkeit haben, sich den Bart dauerhaft entfernen zu lassen.

Hier gibt es zwei Verfahren, die von der Krankenkasse übernommen werden. Laserepilation und Nadelepilation bzw. Elektroepilation.

Diese sind leider sehr schmerzhaft und langwierig.

Voraussetzungen

Indikationsschreiben des behandelnden Psychotherapeuten oder Psychiaters

Prüfung durch die Krankenkasse.

Keine Hormonbehandlung erforderlich.

Wichtige Dokumente für den Antrag

Persönlicher Antrag, wo auch der der Leidensdruck im Alltagsleben dargestellt wird

Wenn vorhanden: Stellungnahme des Endokrinologen

Kostenvorschlag für die Epilation

Von Vorteil: Verlaufsdokumentation von 5-7 Tagen des Bartwuchses durch Fotos 

Um lange Wartezeiten durch Nachreichungen von Dokumenten zu vermeiden, empfehlen wir vor dem Antrag bei der Krankenkasse nachzufragen, welche Dokumente gefordert werden.

In der Regel möchten die Krankenkassen nur mit einem Behandler (z.B. Hautärzt*in) abrechnen. Jedoch findet man in der Regel keine Ärzt*innen, die eine Epilationsbehandlung anbieten. Die meisten Behandlungen werden von Kosmetikstudios durchgeführt.

Stimmtherapie

Gerade das Telefonieren ist für viele trans Menschen eine große Herausforderung. Während im täglichen Leben viele Faktoren das Passing beeinflussen, gibt es beim Telefonieren nur die Stimme. Das führt häufig zu Verwirrung, Irritation und Dysphorie. Deshalb gibt es die Möglichkeit, an seiner Stimme im Rahmen einer logopädischen Behandlung zu arbeiten.

Voraussetzungen

Heilmittelverordnung einer Ärzt*in (z.B. Hausärzt*in oder HNO-Ärzt*in)

Wichtiger Tipp im Umgang mit der Krankenkasse

Antragsstellende trans Personen sollten insbesondere bei fachärztlichen, medizinisch aussagekräftigen Belegen, wie Gutachten, Attesten etc. nicht an die zuständige Krankenkasse verschickt werden. Die dortigen Mitarbeiter/-innen sind nicht entsprechend medizinisch geschult und können deshalb diese Nachweise dementsprechend nicht korrekt bewerten. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sämtliche fachärztliche Atteste, Gutachten aber auch Fotodokumentationen nur an den MdK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) versendet werden.

Gerade wenn es absehbar ist, dass man vor Gericht gehen muss, um seine Leistungen einzuklagen, „zerpflücken“ die Krankenkasse, zusammen mit deren Rechtsabteilungen die Ausführungen der Fachärzte. Deshalb Vorsicht und bestimmte Vorgehensweisen einhalten, damit gerade der gerichtliche Weg kein Spießrutenlauf wird. Denn die Krankenkasse versucht dann oftmals mit neuen Gutachten, und Untersuchungen die Sache in die Länge zu ziehen.   

Folge uns!